Die "Stiftung Gesundheit" hat einen Arzt-Such-Service (ASS) eingerichtet. Hier können Patienten aus dem gesamten Bundesgebiet gebührenfrei anrufen und nach Ärzten und Kliniken mit speziellen Therapieschwerpunkten fragen. Die Datenbank umfaßt etwa 80 000 Adressen. Der ASS ist von 9 bis 17 Uhr unter der Rufnummer 0130/73 90 09 zu erreichen. Die Internet-Adresse lautet: www.arzt-auskunft.de
Kleine Reiseanbieter helfen Behinderten
Ferienzeit; Reisezeit. Aber wie kann man verreisen wenn man auf den Rollstuhl angewiesen ist? Diese Frage wird von den meisten Reiseveranstaltern vernachlässigt, stellt das Deutsche Seminar für Fremdenverkehr fest. Körperbehinderte müssen aber trotzdem nicht auf Urlaubsfahrten verzichten. Die Grabowski Tours( Information unter der Rufnummer 07271/85 75) beispielsweise haben sich auf Reisen für Behinderte spezialisiert. Und der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderte führt vor allem Busreisen durch. Aber auch ein Segeltörn vor der Nordseeküste auf dem behindertengerecht ausgestatteten Zweimaster "Lutgerdina" ist jetzt mit im Programm. Nähere Informationen zu den Angeboten gibt es unter der Rufnummer 06294/8303.
Hilfe
anzubieten ist in Ordnung, aber zu helfen will gelernt sein!
Wenn Sie einem Menschen mit behinderung helfen wollen, dann
fragen Sie ihn lieber vorher, ob er auch mit ihrer Hilfe
einverstanden ist. Denn nicht immer ist der Beistand nötig oder
gar erwünscht. Bittet er Sie um ihre Hilfe, sollten Sie einige
Tips wissen:
Für
Rollstuhlfahrer:
Ganz wichtig ist es - wenn beispielweise ein Bordstein sehr hoch
ist den Rollstuhl immer nach hinten zu kippen und dann
über das Hindernis zu ziehen. Sonst ist das Risiko zu groß, das
der Behinderte heraus und auf die Straße fällt. Wenn Sie einen
Rollstuhlfahrer in den Bus heben wollen, sollten Sie ihn fragen,
wo man den Stuhl am besten anfaßt. Bei manchen Modellen lassen
sich die Armlehnen abnehmen, und das bedeutet Sturzgefahr.
Bei
Blinden:
Greifen Sie nie nach seinem Arm, sondern bieten Sie dem
Blinden Ihren an. Machen Sie ihn auf Hindernisse aufmerksam.
Sagen Sie aber nicht "dort" sondern "rechts neben
Ihnen !"
Bei
Gehörlosen:
Wenn Sie einen Weg erklären, sprechen Sie langsam, deutlich und
unbedingt mit Blickkontakt, damit Ihr Gegenüber von den Lippen
lesen kann. Unterstützen Sie ihre Worte mit Gesten. Noch besser
machen Sie eine schriftliche Wegbeschreibung.
Neues zum Kindergeld
Für Kinder, die teilstationär untergebracht sind, also zu Hause
wohnen, aber zum Beispiel in einer Werkstätte für behinderte
(WfB) Arbeiten, besteht uneingeschränkter gesetzlicher Anspruch
auf Kindergeld. Das gilt auch für Töchter und Söhne, die schon
im Erwachsenenalter sind. Den der stundenweise Aufenthalt in
einer WfB versetzt das Kind nicht in den Stand, sich selbst
unterhalten zu können. Die von den Kostenträgern der
Sozialhilfe an die Werkstätten gezahlten Beträge dienen in
erster Linie der Eingliederung und eben nicht der Sicherstellung
des Lebensunterhalts. Auf die Zahlung von Eingliederungshilfe
für die Tätigkeit in einer Werkstatt für Behinderte kommt es
also für die Gewährung von Kindergeld nicht an. Die Situation
kann sich dann anders darstellen, wenn der behinderte Mensch
eigene Einkünfte hat, zum Beispiel Erwerbsunfähigkeitsrente.
Einige Eltern haben Bescheide über die Einstellung der
Kindergeldzahlungen bei teilstationärer Unterbringung erhalten.
Hiergegen muß binnen Monatsfrist Einspruch erhoben werden.
Neue Broschüre: Forum Freizeit
Welche Bedürfnisse haben Menschen mit Behinderung in ihrer
Freizeit, wie sieht es mit Angeboten in diesem Bereich aus?
Antworten auf diese Fragen gibt das " Forum Freizeit"
im Rahmen seines Schwerpunktthemas zu den Begriffen
"Integration" und "Freizeit". Außerdem zu
lesen: Erfahrungsberichte, Tips und Tricks, Lesefutter,
Veranstaltungen. Zu bestellen gegen frankierten Rückumschlag
(drei Mark) bei der
Bundesvereinigung Lebenshilfe
Poststelle
Raiffeisenstraße 18
35043 Marburg
Epilepsie- Hotline: Infos und Tips
In Deutschland leben etwa 600 000 bis 800 000 Menschen mit
Epilepsie. Falsche Vorstellungen und Vorurteile machen einen
offenen Umgang mit der Erkrankung für Betroffene und Angehörige
schwierig. Groß ist der Wunsch nach Information und Beratung.
Dies bietet die Hotline der Deutschen
Epielepsievereinigung von Montag bis Freitag von 10 - 16
Uhr zum Ortstarif unter der Nummer 0180/1 42 42 42.
Vermittelt werden auch Gesprächskontakte mit Betroffenen und
Experten.
Grundsatzurteil zugunsten von
Gehbehinderten
Das Merkzeichen "außergewöhnliche
Behinderung " (aG) steht nach einem jetzt veröffentlichten
Urteil (Az.: B9SB1/97 ) des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel
auch Behinderten zu, die zunächst zwar noch ausreichend gehen
können, dadurch aber ihre Behinderung aber verstärken würden.
mit dem Zeichen "aG" ist die Nutzung von
Behindertenparkplätzen und das Ein- und Aussteigen auch im
absoluten Halteverbot erlaubt. Zusätzlich gibt es
Steuervergünstigungen.
ISDN zum Sozialtarif
Behinderte und Sozialhilfeempfänger
können einen ISDN-Anschluß zum Sozialtarif bekommen. Ab August
1998 gewährt die Telekom einen entsprechenden Nachlaß bis zu
20.- DM für den sonst ca. 50.-DM teuren Digitalanschluß.
Bayerns neue
Behinderten-Beauftragte ist Ina Stein
Die neue bayerische Behinderten-Beauftragte
Ina Stein fordert im Umgang mit Behinderten ein neues Denken.
Behinderte sollten nicht nach ihren Defiziten, sondern nach ihren
Fähigkeiten beurteilt werden, sagte Stein bei ihrer Vorstellung
in München. Als Schwerpunkt ihrer ehrenamtlichen Arbeit nannte
sie den Einsatz für bessere Beschäftigungsmöglichkeiten
Behinderter.
Sozialministerin Stamm betonte die besondere Eignung Steins für
diese Aufgabe. Die 58jährige sei eine Persönlichkeit," die
aus eigener Betroffenheit und aufgrund jahrzehntelanger Erfahrung
in wichtigen Sozialpolitischen Gremien und Behindertenverbänden
die Anliegen behinderter Menschen glaubwürdig vertreten kann.
Frau Stein leidet seit ihrem vierten Lebensjahr unter den Folgen
einer Kinderlähmung und ist seitdem gehbehindert. Mit der
Münchnerin wird sich künftig erstmals eine Betroffene
ehrenamtlich und weisungsunabhängig im Sozialministerium um die
Belange der Behinderten kümmern. Die Behinderten-Beauftragte sei
zwar formal dem Sozialministerium zugeordnet, verfüge aber über
eine eigene Geschäftsstelle und könne über alle Ressortgrenzen
hinweg tätig werden, sagte Stamm. Stein habe das Recht, dem
Kabinett direkt zu berichten. Sie werde an allen Vorlagen der
Regierung beteiligt und arbeite mit den kommunalen
Behindertenbeauftragten im Freistaat zusammen. Besonders
Augenmerk will Stein darauf richten, das der Paragraph 118A der
bayerischen Verfassung- das Diskriminierungsverbot durchgesetzt
wird. "Die wichtigste Aufgabe ist, diesen Paragraphen mit
Leben zu erfüllen" sagte sie.
Warnung vor "sozialer
Eiszeit"
Vor einer "sozialen Eiszeit" in
Deutschland und dem "Kaputtsparen der sozialen Dienste"
hat der Deutsche Caritasverband gewarnt ."Wir dürfen nicht
zuerst danach fragen, was die Betreuung behinderter, alter und
kranker Menschen kostet, sondern danach, was sie brauchen",
sagte der bayerische Landesdirektor Prälat Walter Siegert in
einer am Dienstag in München veröffentlichten Erklärung zum
Jahreswechsel. Er habe Sorge, das "der Sozialstaat auf dem
Altar der Wirtschaft geopfert wird". Zwar stelle sich die
Caritas nicht grundsätzlich gegen Einsparungen im Sozialbereich.
Im Mittelpunkt müßten dabei aber stets der hilfsbedürftige
Mensch sowie die Qualität der sozialen Arbeit bleiben, erinnerte
Siegert. "Es ist würdelos, wie wir manchmal um bewährte
Projekte oder wenigstens kleine Verbesserungen mit Kostenträgern
feilschen müssen." Auch die von allen politischen Parteien
geforderte Eigenbeteiligung der Menschen an den sozialen
Leistungen dürfe nicht überzogen werden. "Wer mehr
Eigenbeteiligung will, muß die Bürger auch in die Lage
versetzen, sich selber helfen zu können." Dafür sei eine
Beteiligung der Menschen am Produktivvermögen nötig.