Unser Schwarzes Brett

 

Aktuelle Informationen



Service-Ruf für Behinderte und Senioren, bundesweit

Sami

In Deutschland gibt es zahlreiche Hilfsdienste, speziell für Senioren und Behinderte, die aber oft nur wenig bekannt sind, obwohl viele Menschen auf diese Dienste angewiesen sind. Wer z. B. als Behinderter einen Fahrdienst benötigt oder sich über mögliche Pflege- und Hilfsdienste in seiner näheren Umgebung informieren möchte, weiß oft nicht, wen er anrufen soll. Hier bietet die bundesweit einheitliche Service-Rufnummer für ältere und behinderte Menschen - der Service-Ruf SAMI - vom Arbeiter-Samariterbund (ASB) eine sehr gute Hilfe. Unter der Telefonnummer 01805/266155, die für das gesamte Bundesgebiet gilt, können Betroffene die ASB-Zentrale "Service-Ruf SAMI" erreichen. Hier erhalten Sie unbürokratisch und schnell Antworten auf alle Fragen. Häufig handelt es sich bei den Anfragen, die an den Service-Ruf SAMI gerichtet werden, um Fragen nach Anbietern häuslicher Pflege, nach Beratung in Rentenfragen, nach Tips und Hinweisen im Umgang mit einer Krankheit. Bis jetzt - den Service-Ruf SAMI gibt es beim ASB seit Dezember 1996 - wurden fast alle Probleme des Anfragenden oder Betroffenen gelöst.

 

Elterninformation zum Thema Betreuung

Während ehrenamtliche Betreuer schon immer eine Aufwandspauschale für ihre Betreuungsdienste in Anspruch nehmen konnten, gingen Familienangehörige, die eine Betreuung übernommen hatten, bisher leer aus. Seit kurzer Zeit, bedingt durch verschiedene Urteile des Bundesverwaltungsgerichts, gilt folgende Regelung:

Auch Elternteile und andere Familienangehörige, die für ihren geistig behinderten Angehörigen als Betreuer eingesetzt sind (und einen Betreuerausweis haben) können nach Ablauf eines Jahres nach Übernahme der Betreuung einen formlosen Antrag an das zuständige Amtsgericht stellen, um ihre Auslagen erstatten zu bekommen. Die Pauschale beträgt derzeit DM 375.-, ohne das Belege nachgewiesen werden müssen. Sollten Mehraufwendungen angefallen sein bzw. Besuche des Betreuten während eines Klinikaufenthaltes etc., müssen diese belegbar sein (Ortsangabe, Kilometer, ... ).

Bei Problemen mit der Antragstellung oder weiteren Fragen können Sie sich an die Mitarbeiter der Offenen Behindertenarbeit
OBA wenden.

 

Offene Behindertenarbeit als familienentlastender Dienst

Die Offene Behindertenarbeit (OBA) des Caritasverbandes Isar/Vils in Landau besteht seit dem 1. Januar 1996. Der Dienst ist zuständig für den gesamten Landkreis Dingolfing-Landau mit 15 Gemeinden und etwa 86000 Einwohnern. Ausgehend von der "Selbsthilfegruppe für Familien mir behinderten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen" wurde 1994 ein Fragebogen erstellt, um den Bedarf eines familienentlastenden Dienstes (FED) festzustellen. Es zeigte sich, das ein solcher Dienst eine wichtige Unterstützung der betroffenen Familien bedeuten würde. Vor allem gewünscht wurden stundenweise Einsätze, damit den Eltern und Angehörigen die Möglichkeit geboten wird, vor allem an Wochenenden und in den Abendstunden auszugehen und sicher zu sein, daß ihre behinderten Familienmitglieder gut versorgt sind. Sicherlich muß aber hier bedacht werden, daß in der ländlichen Struktur, die im Landkreis Dingolfing-Landau überwiegt, die Familienstruktur anders ist als in den Städten. So ist es eher die Regel, daß bei Abwesenheit der Eltern und pflegenden Angehörigen die Behinderten sehr häufig von anderen Angehörigen oder auch Nachbarn betreut werden. Aufgrund dieser privaten Hilfen gab es im Vorfeld einige Bedenken, ob ein FED im Landkreis wirklich benötigt würde. Der FED sollte als Ergänzung und Hilfe installiert werden, für die Fälle, wo niemand zur Verfügung steht oder Mehrbedarf an Betreuung vorhanden ist. Nachdem durch diese Fragebogenaktion ein tatsächlicher Bedarf signalisiert wurde, übernahm der Caritasverband Isar/Vils in Landau a. d. Isar die Trägerschaft der OBA - FED und begann den Fachdienst zum 1. Januar 1996.

Übrigens: Behinderte, die eine Pflegestufe (1 bis 3) haben, haben Anspruch auf Verhinderungspflege von 80 Stunden FED jährlich (entspricht DM 2800.-)


Was bietet der FED:

 

Worüber man nachdenken sollte

 

Themen

Menschenverachtende Gerichtsurteile

 

"Kölner Richter hatten am Donnerstag, 08. 01. ´98, auf die Klage eines Nachbarn entschieden, daß sich eine Gruppe von sechs Behinderten nur noch zu bestimmten Uhrzeiten in ihrem Garten aufhalten dürfen."
Dingolfinger Anzeiger, Landauer Zeitung

Dieses
Urteil ist nicht nur ein Skandal, es ist menschenverachtend, ja schändlich, eine Katastrophe und bedeutet eine Diskriminierung. Die Humanität einer Gesellschaft läßt sich an ihrer Einstellung zu den Schwächsten ablesen.

§3, Abs. 3, GG:

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen
benachteiligt oder bevorzugt werden.
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

 

Gewaltanschläge auf Behinderte

 

"Silvesternacht in Sachsen: Eine Gruppe alkoholisierter Jugendlicher schlug mit leeren Flaschen wahllos auf feiernde Behinderte ein. Aufgrund der schweren Verletzungen mußten sie ins Krankenhaus eingeliefert werden."

Fällt es nicht mehr ins Gewicht, was man den Behinderten antut, die zum Leid ihrer Behinderung auch noch mit grenzenloser Gewalt konfrontiert
werden?

Niemand sollte vergessen, daß jeder von einer Minute zur Anderen selbst zum Behinderten werden kann.

Ihre Meinung zu diesen Themen ist uns wichtig. Unser
Gästebuch bietet dazu Gelegenheit.



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