12 Thesen

  1. Die Würde des Menschen mit Behinderungen ist unantastbar. Jeder Mensch mit Behinderungen hat das Recht auf körperliche, geistige und seelische Unversehrtheit. Menschliche Vielfalt und Menschliches Anderssein sind eine Bereicherung für die Gesellschaft. 

  2. Jegliche Selektion behinderten Lebens wird abgelehnt. Lebenswert und Lebensqualität behinderter Menschen dürfen nicht in Frage gestellt werden.

  3. Menschen mit Behinderungen sind Bürgerinnen und Bürger unseres Staates und keine Objekte staatlicher Hilfen. Sie sind daher soweit auf Förderung, Betreuung und Begleitung angewiesen sind, Auftrag- und Arbeitgeber.

  4. Menschen mit Behinderungen , von Behinderung bedrohte Kinder und ihre Eltern haben von Anfang an einen Anspruch auf Förderung und Begleitung. Behinderte Menschen jeden Alters haben einen Anspruch auf bedarfsgerechte Unterstützung unter Beachtung ihres Wunsch- und Wahlrechts. Hierzu gehören auch und gerade offene Hilfen.

  5. Zur Vermeidung von Diskriminierung fordern Behinderte Menschen und ihre Angehörigen ein umfassendes Benachteiligungs- verbot und einklagbare Rechte einschließlich eines Verbandsklagerechtes. 

  6. Alle Menschen haben das Recht, ohne fremde Hilfe den Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln, zu Informationen, den neuen Kommunikationstechnologien sowie Gebäuden zu erlangen.

  7. Die Gebärdensprache ist als eigenständige Sprache anzuerkennen.

  8. Die Gleichberechtigung behinderter Frauen und Männer ist sicherzustellen. Gleiches gilt für das Recht auf Intimsphäre und Schutz vor sexuellen Übergriffen.

  9. Art und Ursache der Behinderung dürfen nicht ausschlaggebend sein für die Teilnahme am Leben der Gesellschaft und die damit verbundenen Rechtsansprüche auf Förderung und Rehabilitation.

  10. Die Nachrangigkeit der Eingliederungshilfe im Sozialrecht muss beseitigt werden: Eltern, die sich für ihr behindertes Kind entschieden haben, dürfen nicht lebenslang durch Unterhaltszahlungen bestraft werden.

  11. Behinderten Menschen ist der Zugang zu geeigneter Arbeit, zu Freizeit und Bildungsmaßnahmen zu ermöglichen- und zwar in jedem Alter.

  12. Behinderte Menschen fordern das Gemeinsame Leben mit anderen Menschen, die nicht auf den ersten Blick behindert sind; sie brauchen mehr Toleranz und Verständnis im Lebensalltag.


    (Quelle: Lebenshilfe Zeitung März 2001)

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